



Die UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen mehr..


Als Vertreter der Interessen junger Menschen, erleben wir hautnah mit mehr..
...auf der Internetseite der SoVD-Jugend!
Hier findest Du interessante Infos über uns und unsere Veranstaltungen.
Wir freuen uns über Dein Interesse und wünschen Dir viel Spaß beim Stöbern!
Bundesjugendkonferenz in Berlin
Standpunkt der SoVD-Jugend: Kinderrechte ins Grundgesetz
Bisher gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine unabhängige Instanz,
die Beschwerden bei Kinderrechtsverletzungen entgegennimmt und prüft und
rechtsverbindlich entscheiden kann. Die Bundesrepublik Deutschland
ratifizierte (beschloss) zwar 1992 die UN-Kinderrechtskonvention, dies
geschah aber unter dem Vorbehalt, dass die UN-Kinderrechtskonvention nicht
konsequent umgesetzt wurde (Vorbehaltserklärung). Die Vorbehaltserklärung
wurde erst 2010 nach Beschluss des Bundesrates aufgehoben. Zudem sind
Kinderrechte bei Verstößen gegen die UN-KRK Kinderrechtskonvention nicht
einklagbar. Dies wäre bei Aufnahme der Kinderschutzrechte in das
Grundgesetz bei Verstößen möglich. Auch hinsichtlich der demografischen
Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und den damit verbundenen
unterschiedlichen Interessenslagen, wäre eine Aufnahme der Kinderrechte in
das Grundgesetz ein wichtiges Signal. Kinderrechte wären nicht durch
gesellschaftliche Veränderungen einschränkbar.
Standpunkt der SoVD-Jugend: Wir fordern barrierefreie Taxen und Mietwagen
Kurzfristig behindertengerechte Fahrzeuge zu bekommen, ist sogar in den niedersächsischen Großstädten nahezu unmöglich. In Hannover muss ein barrierefreies Taxi 24 Stunden vor Nutzung bestellt werden. Spontane Taxifahrten sind für Rollstuhlfahrer somit nicht möglich.
Auch in Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg und Göttingen, den anderen Städten in Niedersachsen mit mehr als 100.000 Einwohnern, sieht es nicht besser aus.
Es muss zur vollständigen Teilhabe an der Gesellschaft, wie es durch die UN-Behindertenrechtskonvention seit 2009 geltendes Recht ist, möglich sein, auch sehr kurzfristig barrierefreie Fahrzeuge zu bekommen. Dieses Recht wird von den Taxi-Zentralen aber als freiwilliger Zusatzservice interpretiert und mit der Begründung zu hoher Kosten abgelehnt. Dabei wären solche Fahrzeuge auch für ältere Menschen mit Gehhilfen, junge Familien mit Kinderwagen oder erschöpfte Radfahrer sehr praktisch, sodass diese speziellen Fahrzeuge sich schnell amortisieren sollten.
Da in der Vergangenheit Verhandlungen mit Taxi- und Mietwagenunternehmen gescheitert sind, ist nun eine gesetzliche Regelung und finanzielle Förderung für den barrierefreien Umbau von Fahrzeugen dringend erforderlich.
Auch das schon bestehende Recht auf anstandslose Mitnahme eines Assistenzhundes wird zu oft abgetan und der potenzielle Fahrgast einfach „im Regen stehen gelassen“. Auch hier besteht dringend Bedarf, dass die Politik drastischer auf Taxiunternehmen einwirkt.
Was heißt „secours popularie“?
Die erste eigene Wohnung
- Befindet sich im Haus ein Fahrstuhl, falls man in einem höheren Stockwerk die Wohnung beziehen möchte?
- Erfüllt die Wohnung die Ansprüche der DIN-Norm 18025, die die Gestaltung der Räumlichkeiten klar beschreibt, gerade was die erforderlichen (barrierefreien) Raummaße anbelangt?
- Bin ich vielleicht noch in der Lage, einige Treppenstufen zu bewältigen?
So macht Kennenlernen Spaß: Bericht vom Kennenlernseminar der SoVD-Jugend in Berlin
